Bei der Scheibentönung gibt es klare Regeln. Wer sie ignoriert, riskiert die Betriebserlaubnis — deshalb hier die wichtigsten Punkte ohne Grauzone.
Welche Scheiben getönt werden dürfen
Getönt werden dürfen grundsätzlich nur die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe. Front- und vordere Seitenscheiben bleiben frei — dort gelten feste Mindestwerte für die Lichtdurchlässigkeit.
Was die ABG ist
Jede Tönungsfolie braucht eine Allgemeine Bauartgenehmigung. Das Prüfzeichen muss von außen sichtbar auf der Scheibe angebracht sein. Fehlt es, gilt die Folie als nicht zugelassen — unabhängig davon, wie gut sie verarbeitet ist.
Was Sie bekommen sollten
Nach der Tönung gehören die ABG-Dokumente in Ihre Fahrzeugpapiere. Wir händigen sie grundsätzlich aus. Bekommen Sie die Unterlagen nicht, fragen Sie nach — bei einer Kontrolle brauchen Sie sie.
Was Tönung sonst noch bringt
Neben der Privatsphäre: spürbar weniger Aufheizung im Innenraum und UV-Schutz für Polster und Armaturenbrett.